Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung:
Durch die begrenzte Teilnehmerzahl pro Seminar sind schriftliche Anmeldungen vor Kursbeginn erforderlich. Um ein Seminar abhalten zu können muss je nach Kurs eine gewisse Mindestanzahl von Anmeldungen vorliegen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Terminverschiebung vor. Eine Übungseinheit besteht aus 50 Minuten. Sofern unterrichtstechnisch sinnvoll, kann in der Übungseinheit eine „pädagogisch sinnvolle“ Pause integriert sein. Diese Pause dient zur Reflexion und Vertiefung. Der Trainer steht in dieser Zeit für den Gedankenaustausch und individuelle Fragen von Kursteilnehmern zur Verfügung. Die Teilnahmegebühren sind vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Storno:
Jede Veranstaltung aus unserem öffentlichen Kursprogramm kann bis Anmeldeschluss, das ist jeweils 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich kostenfrei storniert werden. Nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 50 % der Kursgebühr (bis 7 Tage vor Kursbeginn), danach die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers ist natürlich möglich.
Teilnahmebestätigung:
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mind. 75% der Kurszeiten besucht haben. Bei Verlust einer Teilnahmebestätigung können auch Duplikate ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr beträgt € 4,00.
Verantwortung:
Die Auswahl des Kurses liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Das jeweilige Training wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Überlassene Schulungsunterlagen bzw. Software dürfen vor, während und nach dem Seminar unter keinen Umständen vervielfältigt werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.
Haftung:
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die Firma COMAK Grübl KEG kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Kosten herangezogen werden, die durch den Ausfall des Kurses entstanden sind. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.